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GeorgeHomes
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Titel: Sicherungskopie von gekauften Spielen herunterladen
Verfasst am: 17.09.2016, 20:51 Uhr
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Retrohling
Anmeldungsdatum: 12. Apr 2009
Beiträge: 4
Status: Offline
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Hallo zusammen,
soweit ich die Rechtslage zu dem Thema Sicherheitskopie von gekauften Spielen verstanden habe, sind hier Hauptsächlich zwei Paragraphen interessant.
§69d Urhg (2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
was besagt, dass man von Software, die man legal besitzt, eine Sicherungskopie anlegen darf. Spiele gelten, soweit ich das verstanden habe, als Software. Dies wird darauf beschränkt, dass die für die künftige Benutzung der Software erforderlich ist. Da jeder Datenträger auf dem sich das Originalspiel befindet aber kaputt gehen kann würde ich das grundsätzlich als gegeben annehmen. Das man die Software im Defekt-Fall neu kaufen könnte sehe ich hier nicht als alternative zur künftigen Benutzung, da es die ganze Regelung ab absurdum führen würde.
§69a Urhg (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Die Vorschriften 95a-95d beziehen sich auf Privatkopieen. Diese finden laut diesem Paragraphen auf Software keine Anwendung. Das hat zum einen zur Konsequenz, dass man sich nicht einfach eine Privatkopie von einem geliehen Spiel machen darf. Aber auch, dass die Einschränkungen zum Thema Privatkopie hier nicht gelten nämlich:
- offensichtlich Rechtswiedrige Quellen als Quelle
- Kopierschutz umgehen
Woraus ergibt sich nun, dass ich die Sicherheitskopie für meine Spiele nicht aus dem Internet herunterladen darf? Das ist auf jeden Fall die einhellige Meinung im Internet aber diese wird nie durch eine konkrete Rechtslage begründet.
Ich meine, mir ist klar das niemand legal ein Spiel im Internet anbieten kann, da er hierfür nicht die Rechte besitzt. Sprich der Anbieter handelt immer illegal. Aber wenn ich dieses Angebot nutze um zu meiner Sicherheitskopie zu kommen, warum ist mein Handeln dann illegal?
Zusätzlich hinzugekommen als komplexität ist ja das Nutzen von Software ohne eigentliches Medium. Hier weis ich z.B. gar nicht was gilt. Wenn ich z.B. für die Virtual Console Spiele kaufe, dann sind diese an meine Konsole gebunden. Wenn diese kaputt geht, kann ich diese nicht mehr nutzen. Also müsste ich mir davon doch auch Sicherheitskopieen, für diesen Fall anlegen dürfen?
Würde mich freuen, wenn jemand von euch etwas zur Klärung beitragen könnte.
Vielen dank im voraus und schöne Grüße
George Homes |
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krysmopompas
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Titel:
Verfasst am: 19.09.2016, 21:35 Uhr
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Retrogott
Anmeldungsdatum: 19. Jun 2008
Beiträge: 2.094
Status: Offline
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Das Problem ist, daß die Kopie nicht von deinem Exemplar erzeugt wurde.
Hinterher kann man das je nach Fall natürlich nicht mehr feststellen. |
_________________ If you can’t run at 60 fps, you’re not a good racing game.
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